Ein Büregal mit grünen Aktenordnern und Zimmerpflanzen in einem Büro in Sachsen. Dokumente von Thomas Leder.
Stempelabdruck Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Den Titel "öffentlich bestellter" Sachverständiger dürfen qualifizierte Personen, die durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurden, führen. Der Titel ist gesetzlich geschützt. Um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, ist die besondere Sachkunde in einem Prüfungsverfahren nachzuweisen. Es sind überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und jahrelange praktische Erfahrungen in dem betreffenden Sachgebiet zu belegen. Geprüft wird die persönliche Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und Sachlichkeit. Voraussetzung ist eine geeignete Ausdrucksweise bei der Gutachtenerstellung und im mündlichen Vortrag. Weiterhin wird die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit und Neutralität vorausgesetzt und überprüft.

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger garantiert:

  • die besondere Sachkunde
  • einen aktuellen Wissensstand
  • Objektivität
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Schweigepflicht
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung
  • Überwachung durch die bestellende Stelle